Sind sie in einer Pflegestufe eingruppiert und haben sich für Geldleistungen entschieden ( Pflege duch Angehörige), ist vom Geseztgeber, bei Pflegestufe I und
II ein halbjährlicher, und Pflegestufe III ein vierteljährlicher Beratungsbesuch durch ihren Pflegedienst
vorgeschrieben.
Dieser Beratungseinsatz dient dazu, die Pflegenden Angehörigen in ihrer schwierigen Situation beizustehen und in der Pflege zu unterstützen.
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