Die Kosten für eine Pflege sind über die Pflegekassen, verbindlich geregelt.
Hinter jeder pflegerischen Maßnahme steht ein festgesetzter Satz der für alle Pflegedienste verbindlich ist und auch nur so mit den Pflegekassen abgerechnet werden darf.
Diese Sätze finden sie im AOK Pflegedienst-Navigator, wo sie sich einen Überblick über die entstehenden Kosten verschaffen können.
Die Kosten für die Behandlungspflege ( Blutzuckermessung, Injektionen, Wundverbände, Kompressionsstrümpfe usw.) werden nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen übernommen.
Falls sie Fragen haben stehen wir ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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